NWB Kommentar Bilanzierung
7. Aufl. 2016
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§ 289a Erklärung zur Unternehmensführung ,
Ausgewählte Literatur
Böcking/Eibelhäuser/Arlt, Kritische Würdigung der Veröffentlichung der Erklärung nach § 289a HGB, Der Konzern 2010 S. 614; Kocher, Ungeklärte Fragen der Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289a HGB, DStR 2010 S. 1034; Strieder, Erweiterung der Lageberichterstattung nach dem BilMoG, BB 2009 S. 1002; Velte, Zur Entscheidungsnützlichkeit des corporate governance statement gem. § 289a HGB, KoR 2011 S. 121.
I. Anwendungsbereich
1Die Erklärung zur Unternehmensführung ist durch das BilMoG im Gefolge des Art. 46a Abs. 2 und 3 der Bilanzrichtlinie eingeführt worden. Dem Publikum soll ein direkter Einblick in die Praktiken der Unternehmensführung verschafft werden. Der fehlende Bezug zur Rechnungslegung macht die Prüfung durch den Abschlussprüfer entbehrlich (→ § 317 Rz. 80). Deshalb muss durch gliederungstechnische Trennung dieser ungeprüfte Teil der Lageberichterstattung vom geprüften abgehoben werden.
II. Berichterstattungspflicht (Abs. 1)
1. Subjekte
2Berichterstattungspflichtig sind nach Abs. 1 (zu den folgenden Begriffen vgl. auch → § 264d Rz. 1)
börsennotierte Aktiengesellschaften (mit Zulassung des Aktienhandels an einem geregelten Kapitalmarkt) sowie
Aktiengesellschaften a...