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Die nicht erkannte oder ungewollte erste Tätigkeitsstätte
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB LAAAF-76407 Ein Kernelement der Reisekostenreform (Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom , BGBl 2013 I S. 285) war die gesetzliche Normierung der ersten Tätigkeitsstätte. Eine Auswärtstätigkeit bedingt die vorübergehende berufliche Tätigkeit außerhalb der Wohnung und der [i]Grundlagen „Reisekosten“ NWB PAAAE-49479 ersten Tätigkeitsstätte. Ein zentraler Anknüpfungspunkt für die Beurteilung etwaiger Reisekosten ist mithin die Qualifizierung einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung als erste Tätigkeitsstätte oder deren Negativabgrenzung. Die Ausgestaltung der Norm sowie deren Auslegung durch die Finanzverwaltung bergen indes Risiken für die betroffenen Unternehmen.
Ausführlicher Beitrag s. .
Zweistufiges Prüfungsschema mit Ausschlusswirkung
[i]Zuordnung durch den Arbeitgeber schließt qualitatives Merkmal ausDie Zuordnung zu einer ersten Tätigkeitsstätte i. S. des § 9 Abs. 4 Satz 1 EStG kann über zwei Schritte erfolgen:
Primär kann der Arbeitgeber eine Zuordnungsentscheidung treffen. Die Zuordnung setzt lediglich das physische Erscheinen des Arbeitnehmers voraus und wird grds. durch die arbeitsvertraglichen Regelungen (§ 9 Abs. 4 Satz 2 EStG) getroffen.
Nur für den Fall, dass das Arbeitgeberwahlrecht nicht ausgeübt wird, kommt es s...