NWB Nr. 27 vom Seite 2009

„Nur wer wagt, gewinnt!?“

Claudia Kehrein | Redakteurin | nwb-redaktion@nwb.de

Über die Schwierigkeiten, sich festzulegen

Obwohl bereits mehr als zwei Jahre seit Inkrafttreten der steuerlichen Reisekostenreform vergangen sind, führt ihre Anwendung, statt zu der mit ihr eigentlich angestrebten Vereinfachung, in der Praxis vielfach immer noch zur Verwirrung. Neben Auslegungsschwierigkeiten beispielsweise im Bereich der Mahlzeitengestellungen (s. hierzu Seifert, NWB 2/2016 S. 128) ist die Bestimmung der ersten Tätigkeitsstätte – als zentraler Begriff im neuen Reisekostenrecht – problembehaftet. Da der Arbeitgeber Reisekosten nur dann steuerfrei erstatten kann, wenn der Arbeitnehmer außerhalb seiner Wohnung und nicht an seiner ersten Tätigkeitsstätte beruflich tätig wird, ist es von entscheidender Bedeutung, ob bzw. wo der Arbeitnehmer eine erste Tätigkeitsstätte hat. Dies wiederum bestimmt sich in erster Linie aus Festlegungen des Arbeitgebers, der bei der Zuordnung weitgehende Freiheit und damit Gestaltungsmöglichkeiten hat. In welchen Fällen bei der Festlegung Risiken – beispielsweise eine Gefährdung der steuerfreien Erstattung von Reisekosten – drohen und somit zwingender Handlungsbedarf besteht, stellt Hermes auf dar, zugleich zeigt er Lösungsmöglichkeiten zur Vermeidung von nachteiligen Folgen aus einer ungewollten ersten Tätigkeitsstätte auf.

Risiken drohen auch im Zusammenhang mit der Errichtung betrieblich genutzter Gebäude auf Grundstücken, die dem Betriebsinhaber nicht alleine gehören. So in dem in der Praxis häufig anzutreffenden Fall, dass Ehegatten gemeinsam Eigentümer eines Grundstücks sind, dieses jedoch nur von einem Ehegatten für betriebliche Zwecke genutzt wird. Da die Behandlung von Bauten auf fremdem Grund und Boden innerhalb des BFH von verschiedenen Senaten unterschiedlich gewürdigt wurde, bewegt man sich hier auf unsicherem Terrain. Aktuell hat der BFH zur Behandlung des eigenen Aufwands des Unternehmer-Ehegatten für die Errichtung eines betrieblich genutzten Gebäudes auf einem sog. Ehegattengrundstück Stellung genommen. Aufgrund der Entscheidung ergeben sich interessante Gestaltungsmöglichkeiten insbesondere im Hinblick auf die Beendigung der betrieblichen Nutzung. Die steuerlichen Konsequenzen veranschaulichen Kraft/Kraft auf .

Auf unsicheres Gelände begibt sich der steuerliche Berater auch, wenn er den Weg zum BFH bestreitet. Denn rein von der Statistik her betrachtet sind die Erfolgschancen bei Verfahren vor dem BFH relativ gering; stellt das Verfahrensrecht doch einige Hürden in den Weg, die es zu überwinden gilt. Praktische Hinweise für eine aussichtsreiche Chance auf eine erfolgreiche Nichtzulassungsbeschwerde gibt Nacke auf .

Beste Grüße

Claudia Kehrein

Fundstelle(n):
NWB 2016 Seite 2009
NWB NAAAF-76762