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Umsatzsteuer | Vorsteueraufteilung bei Eingangsleistungen für ein gemischt genutztes Gebäude
Der EuGH hat auf die Vorlagefrage des BFH ( NWB XAAAE-68640) zur Anwendung von Pro-Rata-Sätzen bei gemischt genutzten Gebäuden und insbesondere zur Gültigkeit von § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG mit Urteil vom entschieden, dass die abweichend gewählte Methode nicht die bestmögliche zu sein hat. Sie muss lediglich präziser sein als unter Anwendung des Umsatzschlüssels. Darüber hinaus ist Art. 17 Abs. 5 der 6. EG-Richtlinie dahin auszulegen, dass bei einem Gebäude, welches auf der Ausgangsstufe zur Ausführung von gemischten Umsätzen verwendet wird, die Mitgliedstaaten nicht vorschreiben müssen, dass die auf der Eingangsstufe für die Errichtung, Anschaffung, Nutzung etc. dieses Gebäudes verwendeten Gegenstände und Dienstleistungen diesen verschiedenen Umsätzen zugeordnet werden, wenn eine solche Zuordnung schwer durchführbar...