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Energiesteuer | Voraussetzungen besonders förderungswürdiger Biokraftstoffe
Nach dem ist die besondere Förderungswürdigkeit von Biokraftstoffen i. S. des § 50 Abs. 5 (mittlerweile Abs. 4) EnergieStG restriktiv auszulegen und setzt u. a. voraus, dass der Kraftstoff im Vergleich zu herkömmlichen Biokraftstoffen ein hohes CO 2-Minderungspotential aufweist und auf breiterer biogener Rohstoffgrundlage hergestellt wird.