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Abtretung eines Anspruchs aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss und Aufrechnung durch das FA; keine Auslegung eines Antrags auf Verrechnungsstundung als Aufrechnungserklärung
(1) Die Aufrechnung des FA mit einem Steueranspruch gegen einen Kostenerstattungsanspruch des Stpfl. nach § 226 AO ist grundsätzlich zulässig. Das gilt auch dann, wenn der Stpfl. den Kostenerstattungsanspruch abgetreten hat. (2) Der Kostenfestsetzungsbeschluss hat keine anspruchs- oder fälligkeitsbegründende Funktion. (3) Eine Aufrechnung des FA mit einem Steueranspruch ist bereits vor dem Erlass des Kostenfestsetzungsbeschlusses zulässig; ausreichend ist der Erlass der Kostengrundentscheidung (Bezug: § 152 FGO; § 226 AO; § 133, § 143 Abs. 1, § 149 Abs. 1 FGO, § 157 BGB, § 406, § 387 BGB; § 322 Abs. 2 ZPO).
Soweit im Schrifttum die Auffassung vertreten wird, die Aufrechnung gegen einen prozessualen Kostenerstattungsanspruch könne grundsätzlich erst nach Erlass des Kostenfestsetzungsbeschlusses erfolgen ( Gursky,...