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AReG fordert von noch mehr deutschen Aufsichtsräten besondere Qualifikationen
Die EU-Reform der Abschlussprüfung führt nicht nur zu Änderungen für die Abschlussprüfer von Unternehmen des öffentlichen Interesses selbst, sondern bringt auch Änderungen für die Corporate Governance dieser geprüften Unternehmen mit sich, deren Zahl sich in Deutschland aufgrund der EU-Reform auf 1.600 Unternehmen verdoppelt hat. Im Mittelpunkt steht hierbei die Zusammensetzung des Prüfungsausschusses als Ausschuss des Aufsichtsrates, der sich künftig noch stärker mit Fragen der Abschlussprüfung auseinandersetzen muss. Das am in Kraft getretene Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG) setzt daher auch Anforderungen an die Qualifikation von Aufsichtsrats- bzw. Prüfungsausschussmitgliedern, insbesondere zur Sektorvertrautheit, um. Der nachfolgende Beitrag beleuchtet den durch die EU-Reform erheblich erweiterten Kreis der von Prüfungsausschussanforderungen betroffenen Unternehmen und die Anforderungen an die Qualifikation der Gremienmitglieder.
Velte/Stawinoga, Neuerungen durch das Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG) – Zentrale Reformmaßnahmen zum Verhältnis zwischen Prüfungsausschuss und Abschlussprüfer, StuB 8/2016 S. 297 NWB JAAAF-71192
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