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Verwaltungsrecht | Nutzungsänderung einer Wohnung zu einer Ferienwohnung
Die dauerhafte Nutzung einer Wohnung als Ferienwohnung für einen wechselnden Personenkreis in einem Gebäude, für das eine Genehmigung als Wohngebäude vorliegt, stellt eine Nutzungsänderung dar, für die eine Baugenehmigung erforderlich ist. Die Beschwerde einer Eigentümerin gegen die Untersagung der Nutzung ihrer Wohnung als Ferienwohnung durch das Bezirksamt Pankow wurde daher zurückgewiesen und ein entsprechender Beschluss des VG Berlin damit bestätigt. Die Eigentümerin hatte ihre Wohnung [i]Eisenschmid, NWB 39/2014 S. 2940 in einem als Wohngebäude genehmigten Haus in Berlin-Prenzlauer Berg über Internetportale vermarktet und dauerhaft als Ferienwohnung vermietet. Der Beschluss beruht im Wesentlichen auf der Erwägung, dass die dauerhafte Nutzung einer Wohnung als Ferienwohnung für e...