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Umsatzsteuer kompakt
Eilnachrichten
: Vorsteuer aus Eingangsleistungen für ein gemischt genutztes Gebäude (EuGH)
Der EuGH hat in der Sache Rey zur Vorsteueraufteilung bei Eingangsleistungen für ein gemischt genutztes Gebäude sowie zur Berichtigung des Vorsteuerabzugs entschieden (). Im Streitfall geht es um die Auslegung der Art. 17, 19 und 20 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom .
Sachverhalt und Verfahrensgang: Streitig ist die Höhe des Vorsteuerabzugs im Jahr 2004 aus Baukosten sowie aus laufenden Kosten für ein Wohn- und Geschäftshaus, mit dem die Klägerin sowohl steuerfreie als auch steuerpflichtige Vermietungsumsätze ausführte. Da in diesen Fällen der Vorsteuerabzug nur zulässig ist, soweit die von einem Unternehmer bezogenen Eingangsleistungen (hier Baumaterial, Handwerkerleistungen etc.) für steuerpflichtige Ausgangsumsätze (hier: Vermietungsumsätze) verwendet werden, müssen die insgesamt angefallenen Vorsteuern nach § 15 Abs. 4 UStG aufgeteilt werden.
Mehr dazu online im NWB Nachrichten-Bereich und auf
: Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen (Bundesrat)
Der Bundesrat hat in seiner 946. Sitzung am der Dritten Verordnung zur Änderung steue...