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Arbeitsrecht | Anspruch des Arbeitnehmers auf halbe Urlaubstage
Dem Anspruch eines Arbeitnehmers auf Gewährung von halben Urlaubstagen stehen grds. keine Rechtsgründe entgegen, solange gesichert ist, dass pro Kalenderjahr ein (Teil-)Urlaub von mindestens zwölf aufeinanderfolgenden Werktagen gewährt wird (§ 7 Abs. 2 Satz 2 BurlG). Der Arbeitgeber kann einen solchen Urlaubsanspruch nur dann verweigern, wenn im Einzelfall dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer entgegenstehen, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen.
Die Frage, ob ein Rechtsanspruch auf halbe Urlaubstage besteht, ist höchstrichterlich [i]Seel, NWB 10/2016 S. 715nicht abschließend geklärt und wird etwa vom NWB KAAAF-74459 und Urteil vom - 10 Sa 1306/04 NWB AAAAF-74458 und von Teilen der...