BGH Beschluss v. - II ZR 297/15

Nichtzulassungsbeschwerde: Streitwert bei Beendigung des Dienstverhältnisses eines GmbH-Geschäftsführers

Gesetze: § 9 ZPO, § 26 Nr 8 ZPOEG

Instanzenzug: Az: 12 U 2573/14vorgehend LG Nürnberg-Fürth Az: 1 HK O 7586/13 Urteil

Gründe

1Die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin ist unzulässig, weil die gemäß § 26 Nr. 8 EGZPO erforderliche Mindestbeschwer nicht erreicht wird.

2Richtet sich die Klage gegen die Beendigung des Dienstverhältnisses eines Geschäftsführers einer GmbH, bestimmen sich der Streitwert und die Beschwer entsprechend § 9 ZPO nach dem Dreieinhalbfachen des Jahresbezugs, wenn die Bezugszeit nicht wegen einer Befristung des Dienstverhältnisses oder eines sonstigen Beendigungsgrunds geringer ist. Der Wert wird nicht dadurch erhöht, dass sich die Klage nicht nur gegen die Beendigung des Dienstverhältnisses, sondern auch gegen die Beendigung der Organstellung richtet (vgl. , juris Rn. 2 mwN).

3Der Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer der Klägerin bestimmt sich danach nach dem Wert der Anfechtung des Gesellschafterbeschlusses über die Kündigung des Geschäftsführerdienstvertrags. Nachdem der Geschäftsführer selbst sein Dienstverhältnis ebenfalls gekündigt hat, beläuft sich der noch offene Vergütungsanspruch des Geschäftsführers nach den Angaben der Nichtzulassungsbeschwerde auf 8.681,86 €.

Bergmann                        Caliebe                        Drescher

                      Born                         Sunder

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2016:120416BIIZR297.15.0

Fundstelle(n):
DStR 2016 S. 15 Nr. 23
OAAAF-74919