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Einkommensteuer | Zur Anwendung des Abgeltungsteuersatzes bei Gesellschafter-Fremdfinanzierung
Das die Verfassungsbeschwerde betreffend die Anwendung des Abgeltungsteuersatzes bei Gesellschafter-Fremdfinanzierung nicht zur S. 1635Entscheidung angenommen.
Die Verfassungsbeschwerde richtete sich gegen das (BStBl 2014 II S. 884), in dem der BFH die Regelung des § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b EStG als verfassungsgemäß beurteilt hat. Der gesonderte Steuertarif für Kapitaleinkünfte gelte nach dem eindeutigen Wortlaut des § 32d Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b EStG nicht für Kapitalerträge i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG, die von einer Kapitalgesellschaft an einen Anteilseigner gezahlt werden, der zu mindestens 10 % an der Gesellschaft beteiligt ist.