Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Nachfolgegestaltungen in der Patchwork-Familie
Teil 3: Nichteheliche Lebensgemeinschaft
Patchworkgestaltungen kommen nicht nur bei verheirateten Ehepartnern vor, sondern ebenso und erst recht bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften. In den ersten beiden Teilen dieser Beitragsreihe wurden die Probleme verheirateter Ehepartner mit einseitigen und gemeinschaftlichen Kindern behandelt (Wälzholz/Wolffskeel v. Reichenberg, und ). In diesem Teil werden die praktischen Probleme und Anforderungen in der Gestaltungsberatung bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften in Patchwork-Konstellationen erörtert. Der wichtigste Rat kann bereits in der Einführung vorweggenommen werden: Heiraten! Dann lösen sich viele Probleme. Dass dies ist in der Praxis gleichwohl regelmäßig nicht gewünscht wird, ist eine andere Frage. Besondere Herausforderungen folgen vor allem aus der erbschaftsteuerrechtlichen Benachteiligung nichtehelicher Lebensgemeinschaften. Auch bei den Testamentsformen und der Bindungswirkung sind Besonderheiten zu beachten. [i]Siehe hierzu auch den ersten Teil der Beitragsreihe „Meine Kinder“ in NWB-EV 4/2016 S. 125, sowie den zweiten Teil „Deine Kinder – Unsere Kinder“ in NWB-EV 5/2016 S. 160.
Als bindende Verfügung von Todes wegen steht nur der Erbvertrag zur Verfügung. Hier sollte regelmäßig mit Rücktrittsrechten...