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Einkommensteuer | Keine Berücksichtigung eines arbeitsunfähig erkrankten Kindes bei fehlender Meldung
Das entschieden, dass für eine Berücksichtigung als arbeitssuchend i. S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG die Meldung als Arbeitssuchender auch dann Voraussetzung für eine Berücksichtigung bleibt, wenn das Kind aufgrund einer Erkrankung arbeitsunfähig ist. Nach Auffassung des Finanzgerichts ist eine ausnahmsweise Berücksichtigung beschäftigungsloser Kinder ohne entsprechende Meldung nach dem klaren Gesetzestatbestand nicht möglich, da der eindeutige Gesetzeswortlaut die Arbeitsuchendmeldung als zwingende Voraussetzung der kinderS. 1555 [i]Grundlagen „Kindergeld, Kinderfreibetrag und andere kindbedingte Steuervergünstigungen“ NWB QAAAE-52191 geldrechtlichen Berücksichtigung für beschäftigungslose Kinder vorschreibt.
Die von dem Finanzgericht zugelassene Revision wurde eingelegt und wird bei dem BFH unter dem Aktenzeichen V R 17/16 geführt. Das