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Wichtige Gesetzesänderungen im Bereich der Pensionsrückstellungen
Unverfallbarkeit, Mindestalter, Erdienungsprinzip, Leistungsanwartschaft, handelsrechtliche Abzinsung
[i]Zwirner, StuB 6/2016 S. 207Im Bereich der Pensionsrückstellungen haben sich zwei wichtige gesetzliche Änderungen ergeben. Durch das Gesetz zur Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie vom (BGBl 2015 I S. 2553) wurden die Vorschriften §§ 4d, 6a EStG geändert, insbesondere die weitere Absenkung des Mindestalters für die Bildung von Pensionsrückstellungen und die korrespondierende Absenkung des [i]infoCenter „Rückstellungen: Pensionsverpflichtungen – Allgemeine Grundlagen“ NWB ZAAAE-93074 Mindestalters für Leistungsanwärter. Ferner erfolgte durch das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften vom (BGBl 2016 I S. 396) eine Neuregelung der handelsrechtlichen Bewertung von Pensionsrückstellungen in § 253 HGB, nach der langfristige Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr nun mit dem durchschnittlichen Zinssatz der letzten zehn Jahre abzuzinsen sind.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Gesetz zur Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie
1. Hintergrund
[i]Änderungen treten zum 1. 1. 2018 in KraftNach nahezu zehn Jahren Verhandlungszeit ist am die sog. EU-Mobilitäts-Richtlinie in Kraft getreten. Diese ist nunmehr durch das Gesetz zur Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie vom (BGBl 2015 I S. 2553) in nationales Recht transferiert wo...