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InfoCenter - Stand: 15.01.2019

Rückstellungen: Pensionsverpflichtungen – Allgemeine Grundlagen

Jürgen Pradl

1. Betriebliche Pensionsverpflichtungen

1.1. Legaldefinition der betrieblichen Altersversorgung

Entsprechend der Legaldefinition des Begriffs der betrieblichen Altersversorgung gem. § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG liegt eine betriebliche Pensionsverpflichtung immer dann vor, wenn

  • einem Arbeitnehmer aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses

  • von seinem Arbeitgeber

  • Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung zugesagt werden.

Betriebliche Altersversorgung liegt somit nur dann vor, wenn die zugesagten Leistungen durch die biologischen Ereignisse Alter, Invalidität oder Tod ausgelöst werden.

Entgegen der o. g. Formulierung, die sich zunächst nur auf die Personengruppe der Arbeitnehmer bezieht, können betriebliche Versorgungsversprechen auch Personen gegenüber erteilt werden, die der Personengruppe der sog. Nicht-Arbeitnehmer zuzuordnen sind. Als Nicht-Arbeitnehmer kommen folgende Personen in Betracht:

Nicht-Arbeitnehmer:

  • Arbeitnehmerähnliche Personen

  • nicht abhängige Selbständige

  • Organmitglieder ohne Beteiligung

  • Unter...

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