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Kein Anspruch des Finanzamts gegen den Bauträger nach Abtretung gem. § 27 Abs. 19 UStG
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB YAAAF-72937 Hat das Finanzamt an einen Bauträger, der in Übereinstimmung mit der vor dem (BStBl 2014 II S. 128) geltenden Verwaltungsauffassung die auf eine von ihm empfangene Bauleistung entfallende Umsatzsteuer als vermeintlicher Steuerschuldner gem. § 13 b UStG selbst abgeführt hat, nach dem dieser Verwaltungsauffassung widersprechenden BFH-Urteil diese Umsatzsteuer erstattet, kann es nach Ansicht des LG Düsseldorf von dem Bauträger nicht die erneute Zahlung der Umsatzsteuer aus abgetretenem Recht des Bauleistenden gem. § 27 Abs. 19 Satz 3 UStG verlangen ( NWB AAAAF-67463).
Ausführlicher Beitrag s. .
Urteil des LG Düsseldorf vom 5. 2. 2016 - 33 O 86/15
[i]LG Düsseldorf, Urteil vom 5. 2. 2016 - 33 O 86/15 NWB AAAAF-67463 In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall hatten der Bauträger und der Subunternehmer vereinbart, dass – im Einklang mit der Verwaltungsauffassung vor dem (BStBl 2014 II S. 128) – der Bauträger die auf die empfangenen Bauleistungen entfallende Umsatzsteuer abführt. Der Subunternehmer rechnete seine Leistungen folgerichtig ohne Umsatzsteuerausweis ab. Nach Bekanntwerden der geänderten ...