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NWB Nr. 20 vom Seite 1498

Kein Anspruch des Finanzamts gegen den Bauträger nach Abtretung gem. § 27 Abs. 19 UStG

LG Düsseldorf zur USt-Schuld bei Bauleistungen

Dr. Sebastian Kettler und Gerwin Schlegel

[i]LG Düsseldorf, Urteil vom 5. 2. 2016 - 33 O 86/15 NWB AAAAF-67463 Hat das Finanzamt an einen Bauträger, der in Übereinstimmung mit der vor dem (BStBl 2014 II S. 128) geltenden Verwaltungsauffassung (Abschn. 182a Abs. 10 und 11 UStR bzw. Abschn. 13b.3 UStAE) die auf eine von ihm empfangene Bauleistung entfallende Umsatzsteuer als vermeintlicher Steuerschuldner gem. § 13b [i]Grundlagen „Reverse-Charge-Verfahren“ NWB YAAAE-26319 UStG selbst abgeführt hat, nach dem dieser Verwaltungsauffassung widersprechenden BFH-Urteil diese Umsatzsteuer erstattet, kann das Finanzamt nach Auffassung des LG Düsseldorf von dem Bauträger nicht die erneute Zahlung der Umsatzsteuer aus abgetretenem Recht des Bauleistenden gem. § 27 Abs. 19 Satz 3 UStG verlangen ( NWB AAAAF-67463).

Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .

I. Ausgangslage

1. Umsatzsteuerschuld bei Bauleistungen

Im Regelfall [i]Antrag „Rückabwicklung § 13b UStG für Bauträger“ NWB DAAAF-66866 schuldet der Leistungserbringer die auf seine Leistung zu erhebende Umsatzsteuer (§ 13a Abs. 1 Nr. 1 UStG). Für bestimmte, in § 13b Abs. 2 UStG abschließend aufgeführte Umsätze sieht § 13b Abs. 5 UStG hingegen unter den weiteren dort genannten Voraussetzungen eine Umkehr dieser Steuerschuld, also eine Umsatzsteuerschuld des Leistungsempfängers, vor. Hiervon umfass...

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