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Einkommensteuer | Besteuerung von Erträgen aus sog. schwarzen Fonds nach dem Auslandsinvestmentgesetz
Das nachträglich zur Veröffentlichung bestimmte lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die Pauschalbesteuerung nach § 18 Abs. 3 Satz 1 AuslInvestmG ist in ihrem Anwendungsbereich für Einkünfte aus Investmentfonds mit Sitz im Drittland verfassungsgemäß. (2) § 18 Abs. 3 Satz 1 AuslInvestmG ist im Verhältnis zu Drittstaaten wegen Art. 64 AEUV nicht an der Kapitalverkehrsfreiheit zu messen (Anschluss an , Wagner-Raith NWB IAAAE-91182).
Die Klägerin und Revisionsbeklagte ist Rechtsnachfolgerin ihrer verstorbenen Mutter (M). Diese erklärte mit einer Selbstanzeige Einkünfte aus Kapitalvermögen für die Streitjahre 1997 bis 2003 nach. Die Fonds, aus denen die Einkünfte aus Kapitalvermögen stammen, waren im Inland nicht registriert und er...