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Umsatzsteuer | Betrieb einer Studierendenmensa durch eine teilprivatisierte GmbH
Wird eine Aufgabe durch Vertrag ohne eine spezifische gesetzliche Grundlage übertragen, führt dies nicht zu einer Anerkennung i. S. des Art. 132 Abs. 1 Buchst. g und i S. 1486MwStSystRL als Einrichtung. Ebenso kann die Kostenübernahme für eine bestimmte Aufgabe nach dem nur dann zu einer anerkannten Einrichtung i. S. des Art. 132 Abs. 1 Buchst. g und i MwStSystRL führen, wenn für die Zahlung eine gesetzliche Grundlage besteht.