SteuerStud Nr. 6 vom Seite 329

Karriereführer 2016: Steuerberater können (fast) alles

Karin Hückel | Redaktion | steuerstud-redaktion@nwb.de

Liebe Leserinnen und Leser,

anbei erhalten Sie mit dieser SteuerStud-Ausgabe den Karriereführer 2016 – Tipps und Hinweise für Ihre Aus- und Weiterbildung sowie Karriere. Spannendes Schwerpunktthema ist diesmal das breite Berufsfeld der Steuerberatung. Übrigens auf vielfachen Wunsch unserer Leser, die in unserer SteuerStud-Leserumfrage im Oktober 2015 nach mehr Infos über die einzelnen Berufsbilder fragten. Denn für viele sind die einzelnen Berufsbilder eine „Black Box“, so dass es auch vor diesem Hintergrund schwer fällt, den „persönlichen Traumjob“ zu finden!

Insider berichten daher im Karriereführer 2016 über „ihren Job“ als steuerlicher Berater. Und sie wollen dabei nicht nur „informieren“, sondern Ihnen vielmehr Mut machen, Ihre persönliche Entscheidung bei der Berufswahl mit deutlich mehr Hintergrundwissen zu treffen. Dabei wird eines sehr schnell deutlich: Als steuerlicher Berater haben Sie zahlreiche Chancen. Denn Steuerberater bzw. Steuerjuristen können tatsächlich (fast) alles. Unsere (kleine) Auswahl:

  • Steuerberater mit eigener Kanzlei – Selbständigkeit als „Einzelkämpfer“: Wenn der Alptraum vieler zum Traum eines Einzelnen wird;

  • Syndikus-Steuerberater – Rechte und Pflichten;

  • Steuerberatung im Rahmen einer Tätigkeit in einer Konzernsteuerabteilung – Anforderungen und Chancen aus der Sicht eines Leiters;

  • Steuerrechtler in einer wirtschaftsberatenden Anwaltskanzlei – ausgefeilte Fortbildungsangebote der Arbeitgeber und die Praxis helfen beim Berufsstart;

  • Steuerjuristen in der Finanzverwaltung – viele unterschiedliche Einsatzgebiete bei flexibler Arbeits(-zeit)-gestaltung.

Hieran anknüpfend, ein weiterer Aspekt, den Sie bei der Berufswahl bedenken sollten: die mal besser, mal schlechter zu realisierende Vereinbarkeit von Beruf und Familie – ein Thema, keineswegs nur für Frauen. Immer mehr Arbeitgeber (müssen) hier reagieren. Ein aktuelles positives Beispiel: Die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben macht die Robert Bosch GmbH mit über 100 flexiblen Arbeitszeitmodellen möglich. Dafür hat das Unternehmen nun beim Unternehmenswettbewerb Xing New Work Award 2016 den ersten Preis gewonnen. Bleibt zu hoffen, dass dieser Trend auch an der „Steuerberaterbranche“ nicht vorbeiziehen wird.

Herzliche Grüße

Ihre

Karin Hückel

Fundstelle(n):
SteuerStud 6/2016 Seite 329
NWB DAAAF-72944