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Lohnsteuer | Werbungskostenabzug bei fliegendem Personal und Flughafenmitarbeitern
Ergänzend zur Darstellung der Grundsätze der ab 1. 1. 2014 in Kraft getretenen gesetzlichen Bestimmungen zum steuerlichen Reisekostenrecht mit (BStBl 2014 I S. 1412) fasst das Bayerische Landesamt für Steuern mit Verfügung vom 15. 2. 2016 die Besonderheiten in Zusammenhang mit fliegendem Personal und Flughafenmitarbeitern zusammen. Beim fliegendem [i]Berechnungsprogramm „Reisekosten- Abrechnung Ausland“ NWB JAAAD-55617 Personal (z. B. Piloten oder Flugbegleitern) kommt als erste Tätigkeitsstätte (§ 9 Abs. 4 EStG) insbesondere der Stammflughafen in Betracht. Ein Flugzeug kann keine erste Tätigkeitsstätte darstellen, weil es sich nicht um eine ortsfeste Einrichtung handelt.