Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Passivierung von Rückstellungen im Lichte von „Dieselgate“
Die Ungewissheit der Höhe nach
„Anlegeranwalt kündigt weitere Milliardenklage an“, so lautet die Schlagzeile in der Wirtschaftswoche vom . Es geht um den VW-Abgas-Skandal, in dessen Folge die VW AG laut einer DGAP-Adhoc-Mitteilung vom sogar die Vorlage des Jahresabschlusses und die Hauptversammlung verschoben hat. In diesem Kontext stellt sich die Frage, wie derartige Prozessrisiken, die im Einzelfall die Existenz des Unternehmens gefährden können, im Jahresabschluss abzubilden sind. Nachfolgend soll aus der Sicht des Bilanzpraktikers der Fokus auf die Rückstellungsproblematik nach HGB und zwar beschränkt auf die Höhe gerichtet werden.
Zeidler/Mißbach/Happe, Rückstellungen: Prozesskosten und -risiken, Lexikon NWB NAAAC-42961
Wie ist die derzeitige Situation im Falle eines Passivprozesses?
Wie kann der Bilanzansatz beim Passivprozess ermittelt werden?
Was gilt in der Überschuldung?
I. Die Passivierung von Rückstellungen nach HGB
1. Passivierung dem Grunde nach
[i]Happe, Rückstellungen für Prozesskosten und Prozessrisiken, BBK 6/2013 S. 261 NWB LAAAE-31396 Günkel/Bongaerts, Rückstellungen, in: Prinz/Kanzler (Hrsg.), NWB Praxishandbuch Bilanzsteuerrecht, 2. Aufl., Herne 2014, Rz. 5520 NWB LAAAE-70461 Hoffmann, Bewertung von Schadenersatzverpflichtungen, StuB 13/2013 S. 477 NWB HAAAE-39753 Lüdenbach, Faktisches Passivierungswahlrecht bei rechtshängiger Schadenersatzverpflichtung?, StuB 1/2016 S. 29 NWB MAAAF-19004 Rätke, Die doppelte Wahrscheinlichkeit bei der Rückstellungsbildung, StuB 17/2015 S. 658 NWB UAAAF-01400 Hoffmann/Lüdenbach, NWB Kommentar Bilanzierung, 7. Aufl., Herne 2016, § 249 NWB MAAAF-07768 [i]Mujkanovic, NWB Blog http://go.nwb.de/rebg2 Mujkanovic, NWB Blog http://go.nwb.de/9qrih Mujkanovic, NWB Blog http://go.nw...