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Bewertung von Schadenersatzverpflichtungen
I. Die Wahrscheinlichkeitswette beim Ansatz
Im vorigen Streiflicht wurde der Ansatz einer Verbindlichkeitsrückstellung für (ungewisse) Verpflichtungen aus Schadenersatz, Einzelgewährleistung, Produkthaftpflicht u. Ä. in verschiedenen Fallkonstellationen durchdekliniert . Solche drohenden Inanspruchnahmen des Kaufmanns sind oft schon dem Grunde nach höchst unsicher. Das Unsicherheitsmoment über das Erfordernis eines Ansatzes aufgrund der Überwiegensthese („51 %-Regel”) war anhand der Fallvarianten mit den Händen zu greifen. Nur ein Tatbestand sollte das Spiel mit den Wahrscheinlichkeiten obsolet werden lassen, nämlich die Rechtshängigkeit eines Anspruchs. Dann seien schlagartig alle Unklarheiten beseitigt . Die schwache Tragfähigkeit dieser Bilanzierungs- „Lösung” wurde im vorigen Streiflicht ausreichend beleuchtet.
II. Die kaufmännische Vernunft
1. Bewertung einer nicht ermittelbaren Größe
Bei der Bewertung driften die beiden Regelwerke – HGB vs. EStG – auseinander. Als gemeinsamer Ausgangspunkt für die Bewertungsschritte gilt zunächst noch die „kaufmännische Vernunft”, welche den „notwendigen Erfüllungsbetrag” bestimmen soll. Wir unterstellen hier...