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Rückstellungen im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten
Wo Menschen sind, wird gestritten. Werden Rechtsanwälte konsultiert, enden Rechtsstreitigkeiten meistens mit einer gerichtlichen Auseinandersetzung, und der „Rechtsweg” ist kostspielig. Auch wenn man das „Recht” auf seiner Seite glaubt, ist im Allgemeinen davon auszugehen, dass den Betrieb eine Kostenlast treffen wird. Der vorliegende Beitrag befasst sich mit der Behandlung dieser (ggf. zu erwartenden) Kosten.
Lesen Sie hierzu auch im BBK Bilanzlexikon: Rückstellungen Prozesskosten NWB NAAAC-42961.
I. Rechtsstreitigkeiten ohne Beteiligung eines Gerichts
Befragt man einen Betriebsinhaber zum Thema „Rechtsstreitigkeiten”, wird er mit einer endlosen Aufzählung antworten. Genannt werden z. B.
nicht zahlungswillige Kunden, die sich mit dem Hinweis auf angeblich nicht ordnungsgemäß durchgeführte Arbeiten weigern, einen Teil des Rechnungsbetrags zu bezahlen, S. 676
die Finanzverwaltung, die „natürlich zu Unrecht” die Kosten einer Auslandsreise nicht zum Betriebsausgabenabzug zulassen will, und
der Vermieter der Geschäftsräume, der sich trotz wiederholter Aufforderung weigert, eine ordnungsgemäß funktionierende Heizung einzubauen.
Rechtskosten te...BStBl 1988 II S. 431