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Steuerrecht | Gewerbesteuer bei Aufnahme eines Mindergesellschafters
Einer Freiberufler-GbR droht die Gewerbesteuerpflicht, wenn ein neuer Gesellschafter aufgenommen wird, der nicht die Kriterien eines Mitunternehmers erfüllt, aber dennoch eigenverantwortlich tätig wird. Eine Personengesellschaft erzielt nämlich nur dann freiberufliche Einkünfte, wenn alle Mitunternehmer eigenverantwortlich und leitend tätig sind.
A und B sind Ärzte und betreiben eine ärztliche Gemeinschaftspraxis als GbR. Sie nehmen C als neuen Gesellschafter auf; allerdings wird C nicht an den stillen Reserven beteiligt und erhält [i]Kein Mitunternehmerrisiko ohne Beteiligung an stillen Reservennur eine an seinen eigenen Umsätzen ausgerichtete Vergütung, so dass er kein Mitunternehmerrisiko trägt. Außerdem hat C keinen Zugriff auf die Geschäftskonten und darf keine Neuinvestitionen tätigen, so dass auch die Mit...