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BBK Nr. 9 vom Seite 444

Ist die Zinsschranke verfassungswidrig?

Anmerkungen zum Vorlagebeschluss des BFH

Robert Püttner

[i]BFH, Vorlagebeschluss vom 14. 10. 2015 - I R 20/15 NWB TAAAF-66181 Wenig überraschend hat der die Regelungen zur Zinsschranke wegen möglicher Verfassungswidrigkeit dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Bereits mit Beschluss vom hatte der BFH die Regelungen im AdV-Verfahren „kassiert“. Seit Einführung der sog. Zinsschranke im Jahr 2008 können Zinsaufwendungen uneingeschränkt nur noch bis zur Höhe der Zinserträge desselben Wirtschaftsjahres als Betriebsausgaben abgezogen werden. [i]Püttner, Die Zinsschranke gerät ins Wanken, BBK 20/2014 S. 960 NWB AAAAE-74996 Von dieser Regelung waren aber keineswegs nur missbräuchliche Gestaltungen mit Auslandsbezug betroffen. Vielmehr konnte es auch in absolut üblichen Fällen dazu kommen, dass gezahlte Zinsen nicht (vollständig) zum Abzug zugelassen wurden.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Überblick über die wesentlichen Regelungen zur Zinsschranke

[i]Heidenreich, Die Neuregelung zur Abzugsfähigkeit von Zinsaufwendungen, BBK 19/2007 S. 1029 NWB OAAAC-59444 Abb. 1 auf der folgenden Seite gibt einen Überblick über die Regelungen zur Zinsschranke in den Streitjahren 2008 und 2009. Mit Einführung der Zinsschranke im Jahr 2008 wurde zunächst eine Freigrenze von 999.999 € festgelegt. Lag der Zinssaldo (Zins...

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