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NWB direkt Nr. 17 vom Seite 499

Kürzung der Bezüge von Organmitgliedern in der Krise

Dr. Christian Bosse

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB ZAAAF-71314 Vorstand und Geschäftsführung werden in aller Regel durch die variable Vergütung indirekt am Unternehmenserfolg beteiligt, auch wenn sie keine gesellschaftsrechtliche Beteiligung halten. Ob von den Organmitgliedern Kürzungen akzeptiert werden müssen, wenn das Unternehmen in eine wirtschaftliche Schieflage gerät, wird lebhaft diskutiert. Im Aktienrecht besteht eine gesetzliche Regelung, die einseitige Eingriffe in die Vorstandsbezüge erlaubt (§ 87 Abs. 2 AktG). Mit dem Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) vom hatte der Gesetzgeber für Aktiengesellschaften die Möglichkeiten zur Gehaltskürzung im Krisenfall gestärkt. Ungeklärt ist nach wie vor die Frage, welche Regeln in der Krise der GmbH für die Vergütung des Geschäftsführers gelten. Der BGH [i]BGH, Urteil vom 27. 10. 2015 - II ZR 296/14 NWB RAAAF-66549 hatte in einem kürzlich veröffentlichten Urteil Gelegenheit, sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Herabsetzung der Vorstandsvergütung sowie der möglichen Ausstrahlung auf die GmbH zu befassen.

Ausführlicher Beitrag s. .

Der Sachverhalt

Der BGH hatte über die Klage eines Vorstandsmitglied zu entscheiden, dessen Bezüge vom Auf...

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