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Anmerkungen zum Referentenentwurf eines CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes
Ein „Update“ zu Haaker/Gahlen, StuB 2015 S. 662
Haaker/Gahlen haben in dieser Zeitschrift einige kritische Anmerkungen zum BMJV-Konzept zur Umsetzung der CSR-Richtlinie (2014/95/EU) vorgetragen. Das BMJV hat nunmehr am den betreffenden Referentenentwurf eines CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes (CSR-RefE) veröffentlicht. Im vorliegenden Beitrag werden die im BMJV-Konzept diskutierten zehn Gesichtspunkte hinsichtlich der Umsetzung im CSR-RefE erneut untersucht.
Haaker/Gahlen, Umsetzung der CSR-Richtlinie, StuB 17/2015 S. 662 NWB BAAAF-01399
Außer großen kapitalmarktorientierten Kapitalgesellschaften sowie den die Größenklassenkriterien des § 267 Abs. 3 HGB erfüllenden Kreditinstituten und Versicherungen mit jeweils mehr als 500 Mitarbeitern bleibt den Unternehmen ein gesetzlicher Zwang zur nichtfinanziellen Erklärung erspart.
Allerdings geht der CSR-RefE über den pflichtmäßigen („1-zu-1“-)Anwendungsbereich und Inhalt der CSR-Richtlinie hinaus.
Inhaltlich ist in der nichtfinanziellen Erklärung über folgende Aspekte zu berichten: Umwelt-, Sozial-, Arbeitnehmerbelange, Achtung der Menschenrechte sowie Bekämpfung von Korruption und Bestechung.
I. Einleitung
Das [i]Haaker, Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung durch Schwächung der (Berichts-)Freiheit?, StuB 7/2016 S. I NWB LAAAF-70205 Haaker/Freiberg, Zwang statt freiwilliger CSR-Berichterstattung?, PiR 4/2016 S. 118 NWB UAAAF-70134 CSR-Richtli...