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Erbschaftsteuer | Geltendmachung der Erbschaftsteuer im Nachlassinsolvenzverfahren
Nach dem ist die vom Erben als Gesamtrechtsnachfolger aufgrund Erbanfalls nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG i. V. mit § 1922 BGB geschuldete Erbschaftsteuer eine Nachlassverbindlichkeit, die vom Finanzamt als Nachlassinsolvenzforderung im Nachlassinsolvenzverfahren geltend gemacht werden kann.
Das Finanzamt konnte die nicht bezahlte (auf einer Schätzung beruhende) Erbschaftsteuer einer [i]infoCenter „Insolvenzverfahren“ NWB BAAAB-05672 Miterbin (Lebensgefährtin des Erblassers) durch einen auf § 251 Abs. 3 AO gestützten Feststellungsbescheid als Nachlassforderung gegen den Insolvenzverwalter im Nachlassinsolvenzverfahren geltend machen.