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Einkommensteuer | Anwendung der Abfärberegelung bei der Tätigkeit einer ärztlichen Gemeinschaftspraxis
Nach dem sind die Einkünfte einer Ärzte-GbR insgesamt solche aus Gewerbebetrieb, wenn die GbR auch Vergütungen aus ärztlichen Leistungen erzielt, die in nicht unerheblichem Umfang ohne leitende und eigenverantwortliche Beteiligung der Mitunternehmer-Gesellschafter erbracht werden.
Im vorliegenden Fall rächt sich die restriktive Grundhaltung, mit der die „Altgesellschafter“ eine Ärztin als Gesellschafterin [i]Korn, NWB 15/2015 S. 1042aufgenommen haben, ohne sie als Mitunternehmerin zu beteiligen (s. BFH VIII R 63/13 NWB DAAAF-70024). Mit Urteil vom selben Tag hat der BFH bei der Beurteilung ein und desselben Sachverhalts die Auffassung des Finanzamts und des Finanzgerichts bestätigt, wonach die als Gesellschafterin aufgenommene Ärztin ohne eine Beteiligung am Gewinn...