NWB-EV Nr. 4 vom Seite 113

Meine, deine, unsere Kinder

Beate Blechschmidt | Verantw. Redakteurin | nwb-ev-redaktion@nwb.de

Patchwork-Familie und klassisches Familienmodell – beides ist heute fast gleich häufig anzutreffen. Und auch wenn „gefühlt“ für die Familienmitglieder kein Unterschied besteht, erbrechtlich gibt es dennoch deutliche Unterschiede – insbesondere, wenn Kinder im Spiel sind. Bringt ein Partner Kinder mit in die neue Ehe ein („meine Kinder“) oder haben beide Partner Kinder aus früheren Beziehungen („deine Kinder“), sind die Anforderungen an eine sichere und streitvermeidende Gestaltung von letztwilligen Verfügungen um ein Vielfaches höher als beim klassischen Familienmodell. Kommen dann noch gemeinsame Kinder hinzu („unsere Kinder“) ist dies aus Familiensicht oft die „Krönung“ des neuen Glücks. Erbrechtlich ist es jedoch eine Herausforderung. Denn schließlich weicht das Gewünschte und als gerecht Empfundene oft von dem ab, was sich durch die gesetzliche Erbfolge ergeben hätte. Hier gilt es rechtzeitig Vorkehrungen zu treffen.

Der erste Teil der dreiteiligen Beitragsreihe „Nachfolgegestaltungen in der Patchwork-Familie“ von Dr. Eckhard Wälzholz und Dr. Luitpold Graf Wolffskeel v. Reichenberg schildert die praktischen Probleme bei der Nachfolgegestaltung für den Fall, dass nur ein Partner Kinder mit in die neue Ehe einbringt („meine Kinder“), zeigt Lösungsansätze auf und gibt Formulierungsvorschläge. Der zweite Teil widmet sich den Bereichen „deine Kinder“ und „unsere Kinder“ und wird in der NWB-EV 5/2016 erscheinen.

Das Erbrecht wäre aber nicht das Erbrecht, wenn wir hiermit schon den „Gipfel“ an Regelungsmöglichkeiten und vor allem -notwendigkeiten erreicht hätten. Schließlich kommt es in der Praxis häufig vor, dass sich eine Patchwork-Familie findet, aber die Eltern nicht heiraten sondern – wie man früher so schön sagte – „in wilder Ehe“ zusammen leben. Auch hier besteht aus Elternsicht häufig der Wunsch, erbrechtliche Regelungen im Vorfeld für die Kinder zu treffen. Dieser Konstellation widmet sich der dritte Teil unserer Beitragsreihe „Nachfolgegestaltungen in der Patchwork-Familie“ in der NWB-EV 6/2016.

Der Beitrag von Hans Walter Schoor widmet sich der Unternehmensnachfolge bei Gewerbetreibenden. Und auch hier geht es dabei zum großen Teil um die Familie: Schließlich ist die häufigste Form der Unternehmensnachfolge immer noch die Fortführung des Unternehmens durch Verwandte, vor allem durch Kinder. Dabei erfolgt der Betriebsübergang meist nicht durch Erbfall, sondern aufgrund vorsorgender Planung durch vertragliche Vereinbarung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge.

Beste Grüße

Beate Blechschmidt

Fundstelle(n):
NWB-EV 4/2016 Seite 113
NWB JAAAF-69858