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Aktuelle Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen
An dieser Stelle finden Sie Monat für Monat ausgewählte aktuelle Gerichtsentscheidungen und Verwaltungsanweisungen für Ihre tägliche Arbeit.
Urteile des Monats
Hochzeits- und Trauerredner als ausübender Künstler
Der Kläger hat evangelische Theologie studiert und hält Hochzeits-, Geburtstags-, Trennungs- und Trauerreden. Im Anschluss daran erhalten die Auftraggeber ein ausformuliertes Redemanuskript. In seinen Umsatzsteuererklärungen 2006 bis 2010 erklärte er die Vortragsumsätze mit dem ermäßigten Steuersatz, während das Finanzamt die Umsätze mit dem Regelsteuersatz erfasste.
Der Kläger rügt die Verletzung des § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG. Eine künstlerische Leistung liege vor. Er halte individuell zugeschnittene Reden und fungiere gleichzeitig als „Event Pfarrer“ und „Zeremonienmeister“ in der Darbietung eines Gesamtkunstwerks. Bei Trauerreden würdige er das Leben des Verstorbenen anhand seines Werdegangs und berichte bei Hochzeitsreden über die Umstände des Kennenlernens. Er versuche, die Individualität des Verstorbenen darzustellen, nehme bei der Trauerfeier auch Lichteffekte und Musikeinspielungen vor.