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Verfahren und Verbuchung im Rahmen der Istbesteuerung
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I. Grundsätze der Istbesteuerung
[i]Gössler, Fallstricke beim Antrag auf Gestattung der Ist-Besteuerung. NWB 37/2013 S. 2926 NWB SAAAE-43827Das Finanzamt kann auf Antrag gestatten, dass ein Unternehmer die Steuer nicht nach vereinbarten, sondern nach vereinnahmten Entgelten berechnet, wenn
dessen Gesamtumsatz im Sinne des § 19 Abs. 3 UStG im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 500.000 € betragen hat oder
er von der Buchführungspflicht nach § 148 AO befreit ist oder
soweit er Umsätze aus einer Tätigkeit als Angehöriger eines freien Berufs im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG ausführt und weder freiwillig noch aufgrund gesetzlicher Verpflichtung Bücher führt.
II. Antragstellung, Genehmigung und Dauer
Der Antrag auf Genehmigung der Besteuerung nach § 20 UStG ist an keine Frist gebunden. Der Antrag kann z. B. auch im Rahmen einer Außenprüfung gestellt werden. Dem Antrag ist grundsätzlich unter dem Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs zu entsprechen, wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen. Die Genehmigung erstreckt sich stets auf das volle Kalenderjahr und erfolgt durch ein gesondertes standardisiertes Genehmigungsschreiben.
III. Mögliche Ablehnungsgründe
Anträge auf Istversteuerung werden trotz Erfüllung einer der Vor...