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Verfahren und Verbuchung im Rahmen der Istbesteuerung
Der [i]Ebber, Ist- und Sollbesteuerung, infoCenter NWB IAAAB-14438 Regelfall für die Berechnung der Umsatzsteuer ist die Besteuerung nach vereinbarten Entgelten (sog. Sollbesteuerung). Gleichwohl besteht in vielen Fällen die Möglichkeit, die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten (sog. Istbesteuerung) vorzunehmen. Dies schafft Liquiditätsvorteile für den Unternehmer, da die Umsatzsteuer nicht vorfinanziert werden muss. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Voraussetzungen der Istbesteuerung und das formelle Verfahren einschließlich der Besonderheiten bei einem Wechsel und zeigt die zutreffende Verbuchung bei einer Einnahmen-Überschussrechnung [i]Mann, in: Küffner/Stöcker/Zugmaier, Umsatzsteuer Kommentar, Herne 2015, § 20 Rz. 9 ff.einschließlich der Angaben in der Anlage EÜR und bei der Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich auf.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Verfahren der Istbesteuerung
1. Allgemeine Grundsätze
Die [i]Sollbesteuerung als RegelfallUmsatzsteuer ist grundsätzlich nach vereinbarten Entgelten zu berechnen, d. h. für die Erfassung der Umsätze und der nach § 16 Abs. 1 Satz 1 UStG geschuldeten Steuerbeträge ist der Voranmeldungszeitraum maßgebend, in dem die Leistungen ausgeführt sind. Man spricht in derartigen Fällen von der so...