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Fallstricke beim Antrag auf Gestattung der Ist-Besteuerung
Die Berechnung der Umsatzsteuer nach vereinbarten oder vereinnahmten Entgelten
Zur Sicherung des Steueraufkommens kann sich die Finanzverwaltung der Regelung zur Soll-Besteuerung bedienen. Während bei der Ist-Besteuerung nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b UStG die Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums entsteht, in dem die Entgelte vereinnahmt worden sind, erfolgt bei der Soll-Besteuerung die Besteuerung nach vereinbarten Entgelten. Um dieser Vorfinanzierung der Umsatzsteuer zu entgehen, bedarf es eines Antrags, dem das Finanzamt grundsätzlich stattzugeben hat. Dem Unternehmer, der jahrelang seine Umsätze nach der Ist-Besteuerung versteuert, könnte jedoch ein böses Erwachen drohen, wenn er auf eine stillschweigende Gestattung des Finanzamts vertraut hat. Der nachfolgende Beitrag zeigt auf, worauf zu achten ist.
In der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) ist unter der NWB DokID NWB IAAAB-14438 der infoCenter-Beitrag „Ist- und Soll-Besteuerung” und unter der NWB DokID NWB XAAAB-13234 der infoCenter-Beitrag „Umsatzsteuerliches Besteuerungsverfahren” aufrufbar.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Voranmeldung und Jahreserklärung
[i]Besteuerungszeitraum ist grds. das KalenderjahrBesteuerungszeitraum der U...