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Versicherungsschutz des Arbeitgebers als Lohn für Arbeitnehmer?
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB RAAAF-68785 Der BFH entschied mit zwei Urteilen jeweils vom , dass durch eigene Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherungen der Arbeitgeber keine lohnsteuerpflichtigen Vorteile für deren Arbeitnehmer entstehen. So ist die durch § 102 Abs. 1 VVG geregelte Mitversicherung angestellter Klinikärzte in der Betriebshaftpflichtversicherung eines Krankenhauses kein Lohn, weil die Mitversicherung keine Gegenleistung für die Beschäftigung [i]Grundlagen „Sachzuwendungen an Arbeitnehmer“ NWB IAAAE-67929 ist (Urteil vom - VI R 47/14 NWB HAAAF-66185). Die eigene Berufshaftpflichtversicherung einer Rechtsanwalts-GmbH nach § 59j BRAO führt nicht zu Lohn bei den angestellten Anwälten. Denn die Rechtsanwalts-GmbH wendet dadurch weder Geld noch einen geldwerten Vorteil in Form des Versicherungsschutzes zu (Urteil vom - VI R 74/14 NWB RAAAF-66186).
Ausführlicher Beitrag s. .
Ausgangssachverhalte: [i]Arbeitgeber schließen eigene Haftpflichtversicherung abIn beiden Fällen hatten die Arbeitgeber eigene Haftpflichtrisiken versichert. Im Krankenhausfall (VI R 47/14) handelt es sich um eine Betriebshaftpflichtversicherung, die aber nach § 102 Abs. 1 Satz 1 VVG auch die Haftpflicht der angestellten Krankenhausärzte umfasste, so dass die Ärzte nach den landesrechtlichen Regelungen keine eigenen Haftpflichtversicherungen mehr abschließen mussten. In...