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Versicherungsschutz des Arbeitgebers als Lohn für Arbeitnehmer?
Lohnsteuerpflichtige Vorteile oder ganz überwiegend eigenbetriebliches Interesse
[i] BFH, Urteile vom 19. 11. 2015 - VI R 47/14 NWB HAAAF-66185 sowie VI R 74/14 NWB RAAAF-66186 Der BFH entschied mit zwei Urteilen jeweils vom , dass durch eigene Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherungen der Arbeitgeber keine lohnsteuerpflichtigen Vorteile für deren Arbeitnehmer entstehen. So ist die durch § 102 Abs. 1 VVG geregelte Mitversicherung angestellter Klinikärzte in der Betriebshaftpflichtversicherung eines Krankenhauses kein Lohn, weil die Mitversicherung keine Gegenleistung für die Beschäftigung ist [i]Grundlagen „Sachzuwendungen an Arbeitnehmer“ NWB IAAAE-67929 (Urteil vom - VI R 47/14 NWB HAAAF-66185). Die eigene Berufshaftpflichtversicherung einer Rechtsanwalts-GmbH nach § 59j BRAO führt nicht zu Lohn bei den angestellten Anwälten. Denn die Rechtsanwalts-GmbH wendet dadurch weder Geld noch einen geldwerten Vorteil in Form des Versicherungsschutzes zu (Urteil vom - VI R 74/14 NWB RAAAF-66186).
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Die Ausgangssachverhalte
1. Betriebshaftpflichtversicherung eines Krankenhauses (BFH VI R 47/14)
[i]Zur Vorinstanz des BFH-Urteils VI R 47/14 s. Mayer/Gries, NWB 23/2015 S. 1699 Im Fall VI R 47/14 NWB HAAAF-66185 betrieb eine GmbH ein Krankenhaus (K) und hatte für das ihr aus dem Krankenhausbetrieb erwachsende Haftungsrisiko eine Betriebshaftpflichtversicherun...