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Einkommensteuer | Aufwendungen des Vermieters zur Beseitigung nachträglich eingetretener Schäden
Das entschieden, dass Aufwendungen des Vermieters zur Beseitigung von Schäden, die der Mieter nach Erwerb einer Eigentumswohnung verursacht hat, keine anschaffungsnahen Herstellungskosten sind, sondern als sofort abzugsfähige Werbungskosten (Erhaltungsaufwendungen) bei den Einkünften aus Vermietung berücksichtigt werden können.
Die Klägerin erwarb im Jahr 2007 eine Eigentumswohnung, die sich in einem mangelfreien Zustand befand. Zugleich übernahm sie das bestehende Mietverhältnis. In der Folgezeit kam es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit der Mieterin. Diese kündigte im September 2008 das Mietverhältnis und hinterließ die Wohnung in einem beschädigten Zustand (eingeschlagene Scheiben, Schimmelbefall, zerstörte Bodenfliesen, W...