Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH 19.11.2015 VI R 74/14, BBK 6/2016 S. 262

Lohn und Gehalt | Berufshaftpflicht des Arbeitgebers kein Arbeitslohn

Der Abschluss einer eigenen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung durch den Arbeitgeber führt beim Arbeitnehmer nicht zu Arbeitslohn.

In den vom BFH jetzt entschiedenen Streitfällen ging es zum einen um eine Rechtsanwalts-GmbH, die eine eigene Berufshaftpflichtversicherung abschloss, und zum anderen um ein Krankenhaus, das eine Betriebshaftpflichtversicherung abschloss. Beide Versicherungen lauteten jeweils auf den Namen des Arbeitgebers (Rechtsanwalts-GmbH bzw. [i]Haftpflichtversicherung lautete auf ArbeitgeberKrankenhaus).

Für den BFH war entscheidend, dass nur das eigene Risiko des Arbeitgebers versichert wurde. Die Arbeitnehmer, [i]Arbeitnehmer hatten keine Ansprüched. h. die Rechtsanwälte oder Klinikärzte, konnten keine Ansprüche aus den Versicherungen ableiten. Damit war Arbeitslohn abzulehnen.

Hinweis:

[i]Mittelbare Vorteile für Arbeitnehmer sind bloße ReflexwirkungZwar kommen Haftpflichtversicherungen de...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Rechnungswesen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen