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FG Niedersachsen 24.09.2015 14 K 10273/11, BBK 6/2016 S. 263

Steuerrecht | Widerruf des Pauschalierungswahlrechts nach § 37b EStG möglich

Die Entscheidung zur Pauschalierung bei Sachzuwendungen und Geschenken nach § 37b EStG ist ein Wahlrecht, das der Steuerpflichtige bis zur Bestandskraft ausüben und auch widerrufen kann. Das Wahlrecht muss zudem durch den Steuerpflichtigen selbst oder eine vertretungsberechtigte Person ausgeübt werden.

[i]VIP-Logen-Erlass ist keine RechtsgrundlageAußerdem entschied das FG Niedersachsen, dass vor dem Inkrafttreten des § 37b EStG am eine Pauschalierung auf der Grundlage des sog. VIP-Logen-Erlasses gegen den Willen des Stpfl. nicht zulässig war. Denn der VIP-Logen-Erlass ist lediglich eine Verwaltungsanweisung, aber keine Rechtsgrundlage.

[i]VIP-Karten für Eishockey-MannschaftIm Streitfall erwarb eine GmbH in den Jahren 2006 bis 2008 mehrere VIP-Karten für das Eishockey-Team der Hannover Scorpions. Das FA ging davon aus, dass entsprechend dem VIP-Logen-Erlass 30 % des ...

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