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Umwandlungssteuerrecht | Bewertungs- und Ansatzwahlrecht nach § 3 UmwStG 1995
§ 3 UmwStG 1995 gewährt der übertragenden Körperschaft neben einem Bewertungswahlrecht auch das Recht, in ihrer Schlussbilanz selbst geschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter anzusetzen (entgegen /IV B 2 - S 1909 - 33/98 NWB YAAAA-77326, BStBl 1998 I S. 268, Tz. 03.03 und 03.07; Bezug: §§ 3, 4, 14 UmwStG 1995).
Der BFH bestätigte damit im Ergebnis das ,F NWB WAAAE-90350 (Kurzinfo StuB 2015 S. 553 NWB JAAAE-95755). Wird das Vermögen der übertragenden Körperschaft Betriebsvermögen der übernehmenden PersonengesellschaftS. 203 oder der übernehmenden natürlichen Person, können die Wirtschaftsgüter gem. § 3 UmwStG in der steuerlichen Schlussbilanz mit dem Buchwert oder einem höheren Wert angesetzt werden – unter Durchbrechung des ...