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StuB 14/2015 S. 553

Selbst geschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter nach Formwechsel

Nach dem nrkr. ,F NWB WAAAE-90350 dürfen selbst geschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter (im Streitfall der Firmenwert und Auftragsbestand) nach dem Formwechsel einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft aktiviert werden.

Hintergrund: Für immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens ist ein Aktivposten nur anzusetzen, wenn sie entgeltlich erworben wurden (§ 5 Abs. 2 EStG). Fraglich war hier u. a. die Rechtsfrage, ob die §§ 3 ff. UmwStG bei formwechselnder Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft entgegen § 5 Abs. 2 EStG die Möglichkeit einer erfolgsneutralen Aktivierung selbstgeschaffener immaterieller Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in der Eröffnungsbilanz der Personengesellschaft eröffnen (und damit verbunden eine später...

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