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Rückabwicklung der Umkehrung der Steuerschuld bei Bauleistungen
Die neuere Rechtsprechung und ihre Folgen für die Praxis
[i]Grundlagen „Reverse-Charge-Verfahren“ NWB YAAAE-26319 Die Finanzverwaltung hatte ab dem Jahr 2011 Bauträgerunternehmen in das Reverse-Charge-Verfahren für Bauleistungen einbezogen. Der BFH verwarf mit Urteil vom - V R 37/10 (BStBl 2014 II S. 128) diese Verwaltungsauffassung. In den (BStBl 2014 I S. 233) und vom (BStBl 2014 I S. 823) hat sich die Verwaltung der Rechtsprechung angeschlossen und im (BStBl 2014 I S. 1073) dargelegt, wie die Rückabwicklung erfolgen soll. Nach verschiedenen – sich widersprechenden – FG-Urteilen im vorläufigen Rechtsschutzverfahren liegt nun das erste Urteil des BFH im vorläufigen Rechtsschutzverfahren (Urteil vom - XI B 84/15 NWB LAAAF-48783) und das erste [i]BFH, Urteil vom 17. 12. 2015 - XI B 84/15 NWB LAAAF-48783 Urteil eines Finanzgerichts in einem Hauptsacheverfahren ( NWB EAAAF-67440) vor. Zu zivilrechtlichen Fragen in diesem Zusammenhang hat das NWB BAAAF-67198) entschieden.
Zum Thema ist in der NWB Datenbank unter der NWB DokID NWB DAAAF-66866 aufrufbar:
Muster Änderungsantrag des Bauträgers an das Finanzamt
Muster Datenzusammenstellung zum Änderungsantrag
Musterschreiben an Handwerker
Muster Rechnungskorrektur
Eine Kurzfassung dieses Beitrags find...