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Umsatzsteuer | Haftung bei unberechtigtem Steuerausweis trotz Mitverschulden des Finanzamts
Eine Gefährdung des Steueraufkommens ist nach dem nicht i. S. von § 14c Abs. 2 Satz 3 UStG beseitigt, wenn die zuständige Steuerfahndungsstelle Zweifel daran hat, ob in Rechnung gestellte Leistungen tatsächlich ausgeführt worden sind.
Eine über § 14c Abs. 2 Satz 4 UStG hinausgehende Möglichkeit, wie eine eingetretene Gefährdung des Steueraufkommens beseitigt werden kann, sieht das nationale Recht nicht vor. Soweit die Klägerin im Ergebnis meint, die Gefährdung des Steueraufkommens könne auch aufgrund anderer Umstände „entfallen“ bzw. i. S. des § 14c Abs. 2 Satz 3 UStG beseitigt werden, stellte sich diese Frage nach Auffassung des BFH im Streitfall nicht; denn es sei weder festgestellt noch vorgetragen worden, dass das für die Besteuerung zuständige Finanzamt überhaupt Informationen über die Ermittlungsergebnisse [i]infoCenter „Unberechtigter Steuerausweis“ NWB UAAAC-40714 der S...