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BMF 01.02.2016 - III C 3 - S 7172/07/10004 -, NWB 9/2016 S. 611

Umsatzsteuer | Nichtbeanstandungsregelung bei Leistungen von Gebärdensprachdolmetschern

Das BMF weist mit Schreiben vom 1. 2. 2016 darauf hin, dass auch Leistungen von Gebärdensprachdolmetschern nach § 4 Nr. 16 Satz 1 Buchst. l UStG von der Umsatzsteuer befreit sein können. Für Umsätze, die vor dem 1. 1. 2016 erbracht worden sind, wird es von der Finanzverwaltung jedoch nicht beanstandet, wenn der Unternehmer seine Leistungen als umsatzsteuerpflichtig behandelt hat.

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