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Ermäßigter Steuersatz für digitale Bücher
Der technische Fortschritt in der heutigen Zeit ist rasant. Das umsatzsteuerlich besonders geförderte gedruckte Buch ist noch nicht vom Markt verschwunden. Gleichwohl gibt es neue Vertriebsformen, die rein elektronisch erfolgen (z. B. über das Internet per Download). Der BFH hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, ob die Steuerermäßigung für Bücher auch auf die neuen Vertriebsformen anwendbar ist. Die Gerichte aber vor allem der Gesetzgeber scheinen der technischen Entwicklung (bewusst) hinterherzuhinken.
A. Leitsätze
1. Digitale oder elektronische Sprachwerke (E-Books) sind keine Bücher i. S. von § 12 Abs. 2 Nr. 2 UStG i. V. mit Anlage 2 Nr. 49 Buchst. a zum UStG.
2. Die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus dem UrhG ergeben (§ 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c UStG), erfassen nicht „elektronisch erbrachte Dienstleistungen“.
B. Sachverhalt
Die Klägerin ist eine GmbH, die im Streitjahr 2011 im Bereich der Entwicklung und des Vertriebs von virtuellen Bibliotheken tätig war. Den Nutzern von Bibliotheken sollten die Bücher und andere Medien in digitalisierter Form über das Internet zugänglich gemacht werden. Dazu erwarb die Klägerin entsprechende Nutzun...