WP Praxis Nr. 3 vom Seite 1

Key Audit Matters

Dipl.-Kfm. Christian Rohde, StB | Produktmanager NWB Wirtschaftsprüfung | wp-redaktion@nwb.de

Am wurde der Regierungsentwurf des AReG im Bundesrat ohne Einwendungen beraten. Wenige Tage vorher hatten u. a. die WPK und das IDW neue Stellungnahmen zum AReG abgegeben und darin den Wegfall der Ausweitung des erweiterten Bestätigungsvermerks auf alle prüfungspflichtigen Unternehmen – wie noch im Referentenentwurf des AReG vorgesehen – begrüßt. Es wird also (vorerst?) keine einheitlichen Bestätigungsvermerke für Unternehmen von öffentlichem Interesse (PIE) und anderen Unternehmen (Non-PIE) geben. In den Bestätigungsvermerken zu PIE-Abschlussprüfungen sind künftig besonders wichtige Prüfungssachverhalte, sog. Key Audit Matters (KAMs), darzustellen. Die Öffentlichkeit wird dadurch darüber informiert, welche Schwerpunkte der Abschlussprüfer gesetzt hat, welche Prüfungshandlungen er dabei verwendet hat und welche Feststellungen daraus resultieren. Pföhler/Kunellis/Knappe erläutern die neuen Anforderungen an den Bestätigungsvermerk für PIE-Abschlussprüfungen in ihrem . Legt man die Erfahrungen aus Großbritannien zugrunde, wo vergleichbare gesetzliche Regelungen zum Testat bereits gelten, sind deutlich längere Bestätigungsvermerke mit einem Umfang von acht Seiten und mehr zu erwarten. Hoffmann (vgl. Hoffmann, StuB 2015 S. 849 NWB RAAAF-08384) fragt sich in diesem Zusammenhang bereits, ob man dann nicht in der Konsequenz auf den herkömmlichen Prüfungsbericht verzichten könne. Werden die KAMs im Bestätigungsvermerk ausreichend dargestellt, bliebe im Prüfungsbericht „eigentlich nicht allzu viel für den Adressaten Interessantes übrig“.

Die Darstellung der KAMs im Bestätigungsvermerk soll auch einer Reduzierung der berühmten Erwartungslücke dienen. Bereits im Grünbuch der EU-Kommission zur Abschlussprüferreform wird dieses Ziel neben einer Erhöhung der Qualität der Abschlussprüfung genannt. Auf diese Weise soll auch das Vertrauen in die Abschlussprüfung gestärkt werden, das nicht zuletzt durch spektakuläre Bilanzskandale in der Vergangenheit gelitten hat. Im vergangenen Jahr hat der japanische Elektronikriese Toshiba diesbezüglich für negative Schlagzeilen gesorgt: Über Jahre hinweg seien die Gewinne systematisch mit Wissen der Firmenspitze zu hoch ausgewiesen worden. Laut einem Bericht im Spiegel habe der Konzern vorsätzlich gehandelt. „Es sei daher schwierig für Wirtschaftsprüfer gewesen, die überhöhten Zahlen zu entdecken“ (vgl. Spiegel-Online vom , abrufbar unter http://go.nwb.de/p74d1). Oldewurtel/Kümpel/Wolz untersuchen in ihrem die Rolle des Abschlussprüfers sowie seine Verantwortung zur Aufdeckung betrügerischer Bilanzmanipulationen und stellen diese Ergebnisse in Relation zu den Erwartungen der Abschlussadressaten.

In der aktuellen Abschlussprüfungssaison müssen sich wohl einige Wirtschaftsprüfer mit sog. Energieaudits befassen. Viele betroffene Unternehmen sind der Verpflichtung zur Durchführung eines Energieaudits nicht rechtzeitig nachgekommen, auch weil der Gesetzgeber die rechtlichen Grundlagen hierfür zu spät umgesetzt hatte. Hell/Junker/Eichenlaub zeigen in ihrem die Konsequenzen eines fehlenden Energieaudits auf die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses.

Beste Grüße

Christian Rohde

Fundstelle(n):
WP Praxis 3/2016 Seite 1
RAAAF-66805