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§ 6b-Rücklage bei Veräußerung eines Mitunternehmeranteils
Bildung, Fortführung und Auflösung einer Reinvestitionsrücklage
[i]Checkliste, Rücklage gem. § 6b EStG: Checkliste zur Prüfung der Voraussetzungen NWB DAAAE-06348 Das steuerliche Bilanzierungswahlrecht zur Bildung einer Rücklage nach § 6b Abs. 3 oder 10 EStG kann auch in Bezug auf den Gewinn aus der Veräußerung oder Aufgabe eines gesamten Mitunternehmeranteils nur von dem Mitunternehmer persönlich ausgeübt werden. Bei bilanzierenden Steuerpflichtigen wird das Wahlrecht zur Bildung oder Auflösung einer § 6b-Rücklage durch einen entsprechenden Ansatz in der Steuerbilanz ausgeübt. Möchte der aus der Personengesellschaft ausgeschiedene Gesellschafter im Wirtschaftsjahr seines Ausscheidens eine gewinnmindernde Reinvestitionsrücklage bilden, stellt sich die Frage, in welcher Bilanz die Rücklage zu passivieren ist. Hierbei muss zwischen der Rücklagenbildung einerseits und der Fortführung und Auflösung der Rücklage andererseits unterschieden werden.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Grundlagen des § 6b EStG
[i]Detmering/Tetzlaff, Rücklagen: Reinvestitionsrücklage (§ 6b EStG) und Rücklage für Ersatzbeschaffung (R 6.6 EStR), Grundlagen NWB RAAAE-54165 Die Vorschrift des § 6b EStG bietet dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit, bei der Veräußerung von bestimmten Anlagegütern, wie z. B. Grundstücken und Anteilen an Kapitalgesellschaften, realisierte stille Reserven steuerneutral auf innerhalb eines bestimmten Zeitraums neu angeschaffte oder hergestellte Reinvestitionsgüter zu üb...