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Bilanzielle Erfassung eines Disagios bei einem Annuitätendarlehen
[i]Endert/Sepetauz, Bilanzierung eines Disagios in der Handels- und Steuerbilanz, BBK 2/2013 S. 60 NWB FAAAE-26509 Im Folgenden werden die Bilanzierungsvarianten eines Disagios bei einem Annuitätendarlehen bei der Erst- und Folgebewertung in der Handels- und Steuerbilanz gezeigt. Die Ausführungen knüpfen an die beiden Beiträge „Bilanzierung und Ausweis von Annuitätendarlehen“ in und „Bilanzierung eines Disagios in der Handels- und Steuerbilanz“ in an.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Rechtliche Anforderungen
1. Handelsrechtliche Anforderungen
[i]Ronig, Abgeld, Aufgeld, infoCenter NWB VAAAA-88421 Ein Disagio nach § 250 Abs. 3 HGB ist ein Unterschiedsbetrag, der aus einem niedrigen Ausgabebetrag und einem höheren Erfüllungsbetrag einer Verbindlichkeit resultiert. Ein Unterschiedsbetrag kann entweder aus einem Auszahlungsdisagio (Abgeld, Damnum) entstehen oder aus zusätzlichen Verwaltungs- und Bearbeitungsgebühren.
Als Verbindlichkeiten, bei denen ein Disagio auftreten kann, kommen u. a. in Betracht:
Darlehen (Fälligkeitsdarlehen, Tilgungsdarlehen, Annuitätendarlehen),
Anleihen,
Wechselverbindlichkeiten.
[i]Handelsrecht: Aktivierungswahlrecht Der Schuldner hat in der Handelsbilanz die Möglichkeit, das Disagio entweder S. 167
sofort als Aufwand zu erfassen oder
als aktiv...